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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 8 R 90/10 B   

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https://dejure.org/2010,12901
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 8 R 90/10 B (https://dejure.org/2010,12901)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.2010 - L 8 R 90/10 B (https://dejure.org/2010,12901)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - L 8 R 90/10 B (https://dejure.org/2010,12901)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 8 R 90/10
    Da die Klage im Hinblick auf den Eingang der Klagebegründung innerhalb der vom SG gesetzten Frist nicht als zurückgenommen gilt (vgl. § 102 Abs. 2 SGG), kommt es darauf an, ob eine mehr als nur entfernt liegende Möglichkeit des Obsiegens besteht und vor einer abschließenden Beantwortung der streiterheblichen Fragen weitere Ermittlungen von Amts wegen durchzuführen sind (statt aller: BVerfG, Beschluss v. 8.12.2009, 1 BvR 2733/06, NJW 2010, 1129).
  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 8 R 90/10
    Indessen sind die Hinzuverdienstgrenzen des § 313 SGB VI lediglich als den einzelnen monatlichen Rentenanspruch vernichtender Übersicherungseinwand ausgestaltet, der das Stammrecht auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unberührt lässt (vgl. BSG, Urteil v. 6.3.2003, B 4 RA 35/02, SozR 4-2600 § 313 Nr. 1; Urteil v. 17.12.2002, B 4 RA 23/02 R, SozR 3-2600 § 96a Nr. 1).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 8 R 90/10
    Indessen sind die Hinzuverdienstgrenzen des § 313 SGB VI lediglich als den einzelnen monatlichen Rentenanspruch vernichtender Übersicherungseinwand ausgestaltet, der das Stammrecht auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unberührt lässt (vgl. BSG, Urteil v. 6.3.2003, B 4 RA 35/02, SozR 4-2600 § 313 Nr. 1; Urteil v. 17.12.2002, B 4 RA 23/02 R, SozR 3-2600 § 96a Nr. 1).
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